Es war bis vor einigen Jahren die klassische Versicherung für Väter, die eine Tochter haben und die bei ihrer Hochzeit über ein ansprechendes Erspartes verfügen sollte: Die Aussteuerversicherung. Heute führt sie eher ein Schattendasein, wenn sie überhaupt noch von den Versicherern angeboten wird. Denn vom Grundsatz her ist eine Aussteuerversicherung nichts anderes als eine kleine Kapital-Lebensversicherung, die von einem Versicherungsnehmer zugunsten eines Dritten abgeschlossen wurde. Im Unterschied zu Kapitallebensversicherungen, die als Ergänzung zur Altersvorsorge abgeschlossen werden, endet die Aussteuerversicherung spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres des bzw. der Versicherten. Ist eine Hochzeit vor dem 25. Lebensjahr geplant, wird das Geld zu diesem Zeitpunkt ausgezahlt; in Einzelfällen ist auch eine Auszahlung bei Heiratsbeginn vor dem 18. Lebensjahr denkbar. Verstirbt die versicherte Person vor Ablauf der Versicherung, werden die bisher eingezahlten Beiträge nebst Zinsen ausgezahlt; bei Versterben des Versicherungsnehmers vor Ablauf der Versicherung läuft die Versicherung bis zum Ablauf weiter; jedoch ohne Beitragszahlung. Weil diese Risiken seitens der Versicherungen einkalkuliert werden, kommt bei einer Aussteuerversicherung in der Regel weniger Geld zur Auszahlung als Beiträge eingezahlt wurden.

Wie erwähnt, bieten nur noch wenige Versicherungen eine tatsächliche Aussteuerversicherung in ihrem Programm an. Das hat seinen Grund einerseits sicher in der Unattraktivität des Produktes und andererseits mit den vielfältigen Alternativen, die Eltern oder Großeltern haben, um ihren Nachkommen einen finanziell gut gepolsterten Start ins Leben zu geben. Man denke nur an Tagesgeldkonten oder Ratensparpläne von Banken, wo sich im Laufe der Jahre ein attraktives Guthaben ansammeln kann. Ergänzt durch eine Risikolebensversicherung für den Nachkommen erfolgt auch hier eine gute Absicherung für die ersten Lebensjahre.

Wer aber dennoch die klassische Variante einer Kapital-Lebensversicherung wählt, wird diese eher auf seinen Namen laufen lassen und als begünstigte Person die Nachkommen einsetzen. Die Laufzeit der Versicherung kann in dem Zusammenhang so gewählt werden, dass die Auszahlung des Geldes bei Eintritt der Volljährigkeit erfolgt.