Bauherren-Haftpflichtversicherung
Die Durchführung von Bauvorhaben – gleich ob Neubau oder Sanierung – birgt immer auch Risiken. Kommen andere Menschen durch ein Bauvorhaben gesundheitlich oder finanziell zu Schaden, so haftet der Bauherr persönlich dafür. Den richtigen Versicherungsschutz hierfür bietet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Angeboten werden solche Versicherungen von den meisten Versicherungsunternehmen, so auch beispielsweise von Zurich, HDI-Gerling oder der Gothaer.
Haftungsgrundlage
Der Bauherr haftet grundsätzlich für gesetzliche Haftpflichtansprüche, die sich aufgrund einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ergeben. Hierzu zählt etwa die ordnungsgemäße Beleuchtung und Beschilderung von Baustellen. In der Regel delegiert der Bauherr diese Pflichten zwar auf den Bauunternehmer bzw. den Bauleiter, allerdings haftet er trotzdem, da er für die Überwachung des Bauunternehmers oder Bauleiters verantwortlich ist. Ebenso haftet er für Schäden, die etwa durch Passanten oder spielende Kinder verursacht werden.
Leistungen und Konditionen
Versicherungsschutz besteht für die gesamte Dauer der Bauphase. Allerdings begrenzen die meisten Versicherungen diesen Zeitraum. Je nach Anbieter liegt die Höchstversicherungsdauer zwischen zwei und drei Jahren. Bei einigen Tarifen wird aber auch Versicherungsschutz bis zu einer Dauer von zwei Jahren nach Fertigstellung des Bauvorhabens gewährt.
Versicherungsschutz besteht für die finanziellen Folgen, die durch Schadenersatzansprüche Dritter sowie hieraus resultierender Rechtsstreitigkeiten entstehen. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung übernimmt in diesen Fällen die Prüfung der an den Versicherungsnehmer gestellten Schadenersatzforderungen. Berechtigte Forderungen werden übernommen, unberechtigte oder überhöhte Forderungen dagegen abgewehrt. Bei vielen Anbietern sind Drittschäden, die durch Baumaschinen oder am Bau beschäftigte Personen entstehen ebenso mit versichert, wie Drittschäden, die auf Planung oder Bauleitung zurückzuführen sind. In der Regel nicht versichert sind Ansprüche, die sich aus dem Verändern von Grundwasserverhältnissen ergeben.
Die Höhe der Versicherungssumme kann individuell festgelegt werden. Empfehlenswert sind Versicherungssummen von mindestens 3 Millionen Euro. Bei vielen Anbietern liegt diese allerdings ohnehin über dieser Summe.
Integrierte Bauherrenhaftpflichtversicherung
In den meisten Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bereits integriert. Allerdings ist hier die Bausumme begrenzt, in der Regel auf 100.000 Euro. Liegt die tatsächliche Bausumme darüber, muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden.