Beihilfetarife in der PKV
Beamte erhalten in Deutschland von ihrem Dienstherren eine Beilhilfe zu den Krankheitskosten. Diese Beihilfe kann je nach Bundesland zwischen 50-80% der Krankheitskosten betragen und wird nicht nur für den Beamten selbst, sondern auch für dessen Kinder sowie den nicht berufstätigen Ehepartner bezahlt. Die übrigen Kosten jedoch müssen die Beamten selbst tragen.
Um diese Kosten abzusichern, steht den Beamten sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung offen. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Beamte jedoch zum Höchstsatz versichert, die bereits erhaltenen Leistungen des Dienstherren werden hier nicht berücksichtigt. Somit ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel viel zu hoch, so dass viele Beamte daher die private Krankenversicherung wählen.
Die private Krankenversicherung bietet für Beamte spezielle Beihilfetarife, mit denen wirklich nur die tatsächlichen Kosten abgedeckt werden können. Die PKV ist für viele Beamte daher meist günstiger, wobei beachtet werden muss, dass die Beiträge im Alter aufgrund der höheren Risiken steigen. Ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann jedoch meist nicht mehr möglich.
Weiterhin sollte beachtet werden, dass die private Krankenversicherung keine Familienversicherung bietet. Minderjährige Kinder sowie nicht berufstätige Ehepartner müssen demnach separat versichert werden, was wiederum Kosten bedeutet. Gerade große Familien oder aber ältere Beamte sind daher mitunter in der gesetzlichen Krankenkasse besser aufgehoben. Ein Vergleich der Tarife zeigt dabei die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Zu den Vorteilen der PKV gehört natürlich, dass die Versicherung nicht auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse beschränkt ist und so auch weiterführende Leistungen in Anspruch genommen werden können. So ist es möglich, die eigenen Wünsche der Krankenversicherung anzupassen, auch Zuzahlungen für Medikamente oder aber die Praxisgebühr müssen nicht entrichtet werden.
Die Beihilfetarife der PKV können jedoch nicht nur von bereits verbeamteten Menschen in Anspruch genommen werden, sondern auch von Beamtenanwärtern sowie von Referendaren. Allerdings werden bei diesen Tarifen noch keine Altersrückstellungen gebildet, da bei Beamten auf Zeit oder Beamtenanwärtern noch nicht endgültig feststeht, dass die Übernahme in den Staatsdienst tatsächlich erfolgt.