Auch wenn die Fahrzeuge immer sicherer werden und Assistenzsysteme den Fahrer beim Steuern des Automobils unterstützen, Unfälle passieren trotzdem. Und selbst wenn dabei keine Personen zu Schaden kommen, es also nur Sachschaden entsteht, kann es schnell zum Rechtsstreit kommen. Sei es, weil der Unfallgegner seine vermeintlichen Rechte erstreiten will oder weil man selbst bestrebt ist, die eigenen Rechte und Ansprüche geltend machen zu können. Nicht selten kommen hierbei Rechtsanwälte und Gutachter ins Spiel und verursachen Kosten. Kosten, die nicht nur beim eigenen Fahrzeug sondern bei manchen Anbietern auch bei Fahrzeugen Fremder durch eine Fahrer-Rechtsschutzversicherung weitestgehend abgedeckt werden können.

Im Verkehr sind Unfälle an der Tagesordnung, auch wenn man – zum Glück – nicht immer selbst darin verwickelt ist. Wer heutige Ersatzteil- und Werkstattpreise betrachtet erkennt schnell, dass es hier sogar ohne Personenschaden leicht um recht große Summen gehen kann. Und da bei Geld sprichwörtlich selbst die Freundschaft aufhört, ist nach einem Unfall der Weg zum Rechtsanwalt meist nicht weit. Für Kosten, die bei einem solchen Rechtsstreit anfallen können, kann unter bestimmten Umständen auch bei Fremdfahrzeugen eine Rechtsschutzversicherung – nämlich die Fahrer-Rechtsschutzversicherung – eintreten. Dabei ist im Allgemeinen egal, ob man selbst oder der Unfallgegner den Gang zum Rechtsanwalt antritt. Einige Versicherer bieten dabei sogar auch Schutz, wenn der Versicherungsnehmer lediglich Beifahrer ist oder auch nur als Radfahrer oder Fußgänger unterwegs ist.

Anbieter für solch eine Fahrer-Rechtsschutzversicherung, die Verkehrsrechtsschutz auch für Menschen bieten, die über kein eigenes KFZ verfügen, ist nach eigenen Angaben unter anderem die Gothaer Versicherung mit ihrer Roland Rechtsschutzversicherung. Andere Versicherer – wie die aus der Werbung bekannte Advocard – werben zur Zeit für einen Verkehrsrechtsschutz, welcher auch die Kernleistung der Fahrer-Rechtsschutzversicherung enthält. Wie der Umfang der Verkehrsrechtsschutz bzw. der Fahrer-Rechtsschutzversicherung allerdings bei einem spezifischen Versicherer ist, hängt von dem jeweilig abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab und sollte – wenn es wichtig ist – vor Vertragsschluss kontrolliert werden.

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