Forderungsausfallversicherung
Forderungsausfälle sind gerade im gewerblichen Bereich, insbesondere bei klein- und mittelständischen Unternehmen, oft ein sehr großes Problem. Nicht zuletzt dadurch geraten viele Betriebe in Liquiditätsschwierigkeiten. Gegen dieses Risiko kann sich jeder Unternehmer absichern. Der Abschluss einer Forderungsaufallversicherung ist hier ein probates Mittel. Die Versicherungsprämien werden individuell für jeden Versicherten kalkuliert. Dazu ist im Vorfeld natürlich eine exakte Datenaufnahme erforderlich. Dabei wird unter anderem festgestellt, wie hoch das durchschnittliche Auftragsvolumen ist, wie hoch der Anteil an Aufträgen für die Öffentliche Hand ist und welche Forderungsausfälle der Unternehmer im Vorjahr zu beklagen hatte. Neben der Betriebsgröße, der Zahl der Angestellten und der Art des zu versichernden Betriebes sind dies die Kriterien, die zur Prämienkalkulation der Forderungsausfallversicherung herangezogen werden.
Ist der Versicherungsvertrag geschlossen und eine offene Forderung wird von einem Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist (normalerweise sind dies 6 Wochen) beglichen, tritt die Forderungsausfallversicherung ein. Die Höhe der Erstattung ist bei den Anbietern auf dem Markt unterschiedlich und liegt zwischen 70 und 90 Prozent der Rechnungssumme. Einige Versicherungsgesellschaften, die Forderungsausfallversicherungen anbieten, arbeiten mit Inkasso-Unternehmen zusammen. Damit hat der Versicherte zusätzlich die Möglichkeit, ältere Forderungen gegen eine geringe Kostenbeteiligung verfolgen, überwachen oder eintreiben zu lassen. Der Abschluss einer Forderungsausfallversicherung sorgt jedenfalls dafür, die finanziellen Risiken einschätzbarer zu gestalten.