Wie für jedes andere Kraftfahrzeug auch muss für jedes Mofa, welches in Betrieb genommen wird, eine Versicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung gilt hier immer ab dem 01. März eines Jahres und endet am 28. bzw. 29 Februar des Folgejahres. Dann ist ein neuer Abschluss notwendig. Als Nachweis der Versicherung gilt grundsätzlich das Mofa-Kennzeichen, welches am [...]