Sind die Eltern in der privaten Krankenversicherung versichert, müssen auch die Kinder in der PKV versichert werden. Schließlich gibt es hier keine kostenfreie Familienversicherung, wie etwa bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kinder, die in der PKV versichert werden sollen, müssen demnach einen eigenen Beitrag bezahlen, der sich an ihrem Alter, ihrem Geschlecht sowie den eventuell vorhandenen Vorerkrankungen orientiert. Gerade dann, wenn bereits Vorerkrankungen vorhanden sind, können die PKV-Tarife mitunter sehr teuer werden. Ein Vergleich der Tarife zeigt, welches Versicherungsunternehmen aktuell die günstigsten Versicherungen für Kinder bietet.

Sofern das Kind bereits als Säugling privat versichert werden soll ist es sinnvoll, zuerst die Versicherung der Eltern zu wählen. Diese ist verpflichtet, das Neugeborene laut medizin-blog.net ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen. Sie übernimmt dann die Behandlungskosten rückwirkend ab dem Tag der Geburt, in unbegrenzter Höhe. Allerdings darf die Krankenversicherung für das Kind den Leistungsumfang der Krankenversicherung der Eltern nicht übersteigen. Haben also die Eltern lediglich den Basistarif gewählt, ist auch für das Kind nur der Basistarif möglich. Soll eine andere Versicherung gewählt werden, müssen die Eltern mitunter für die Behandlungskosten vom Tag der Geburt bis zum Beginn der Versicherung selbst tragen. Es ist jedoch immer möglich, die Krankenversicherung der Kinder zu wechseln, sofern diese zu teuer werden soll. Schließlich werden bis zum Alter von 14 Jahren keine Altersrückstellungen gebildet, auch werden Jungen und Mädchen mit dem gleichen Tarif bedacht, so dass ke ine geschlechtsspezifischen Tarife vorhanden sind.

Grundsätzlich ist es möglich, die Krankenversicherung für Kinder separat abzuschließen, so dass die Kinder nicht an die Versicherung der Eltern gebunden sind. Bei einem Wechsel ist jedoch zu bedenken, dass Kündigungsfristen zu beachten sind. Diese betragen in der Regel zwei Monate zum Jahresende oder zum Ende des Versicherungsjahres.